REACh

Der sichere Umgang mit Chemikalien verlangt von allen beteiligten Herstellern, Händlern und Importeuren ein hohes Maß an Sorgfalt. Mit REACh ist am 1. Juni 2007 eine Verordnung der Europäischen Union in Kraft getreten, die die Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien regelt. Seitdem sind rund 30.000 Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki registriert worden. Außerdem bleiben besonders sensible CMR-Stoffe einem behördlichen Zulassungsverfahren unterstellt, um Gesundheits- und Umweltschäden vorbeugen zu können.

REACh sorgt dafür, dass die Chemieindustrie ihrer Eigenverantwortung beim Umgang mit gefährlichen Stoffen gerecht werden muss. CG Chemikalien zählt selbstverständlich zu jenen Unternehmen, die einen sicheren Umgang mit Stoffen und Produkten jederzeit gewährleisten und die dafür notwendigen Maßnahmen gegenüber Behörden darlegen können. Sämtliche der auf unserem Firmengelände gelagerten und hergestellten Chemikalien sind gemäß dem EU-Chemikalienrecht registriert. Als Großhandelsunternehmen sind wir ein wichtiges Bindeglied zwischen Herstellern und Verbrauchern und fühlen uns verpflichtet, die durch REACh geregelten Registrierungen durchzuführen sowie unsere Geschäftspartner dabei zu unterstützen.

Weitere Informationen zum Download:
Info-Brief bezüglich REACh

Ihr Ansprechpartner :  Thomas Beine   Reach@hanke-seidel.com

Telefon: +49 5204 9105-20  FAX: +49 5204 9105-50

REACh – Momentaner Stand – August 2008

Der Chemikalienhandel erstickt in einer Flut von Anfragen seiner Kunden.

Primär steht die Frage nach der zukünftigen Liefersicherheit. Hier sollen in erster Linie Fragebögen ausgefüllt werden. Auch wird nach schon eventuell vorhandenen Registriernummern gefragt.

Hierzu kann folgendes angemerkt werden:

Die Produzenten werden die Produkte im ersten Schritt vorregistrieren. Da das IT-System der ECHA aber noch nicht so arbeitet wie vorgesehen, haben sich viele Produzenten entschlossen erst abzuwarten und im Monat September die Vorregistrierung vorzunehmen.

Auch wenn dies geschehen ist, kann man noch nicht erwarten eine Vorregistrierungsnummer von den Produzenten zu bekommen.

Das Ausfüllen von Fragebögen für jedes einzelne Produkt das von den Kunden bezogen wird ist unmöglich. Der Arbeitsaufwand ist exorbitant hoch und bringt nicht die gewünschte Sicherheit.

Hier bleibt Ruhe zu bewahren. Der Chemikalienhandel wird rechtzeitig die Informationen nach den Anwendungen und/oder den Expositionsszenarien bei seinen Kunden abfragen.

Die Frage, ob der Chemikalienhandel nach den Anforderungen von REACh arbeiten wird und die Verordnung einhält, beantwortet sich wenn man die Verordnung kennt.

Hier ist klar fest geschrieben, daß nur vorregistrierte/registrierte Produkte gehandelt werden dürfen – wenn diese Produkte der Verordnung unterliegen.

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Reach-IT und Vor-Registrierung – Juli 2008

Die Software für die Bulk-Vorregistrierung wurde erheblich verbessert. Am 22. Juli soll sie den Anwendern zur Verfügung gestellt werden.

Trotzdem besteht die Möglichkeit, daß das Vorregistrierungs-Plug-In für IUCLID 5 XML-Dateien für die Bulk-Vorregistrierung erzeugt, welche von der REACh-IT nicht akzeptiert werden. Die Ursache liegt darin, daß in IUCLID 5 fast keine Validierungsüberprüfungen stattfinden. Zum Beispiel werden die Telefon- und FAX-Nummern nicht hinsichtlich einer vorgegebenen Syntax überprüft, die REACh-IT erlaubt hier jedoch nur Zahlen.

Deshalb ist es möglich, daß eine XML-Datei für die Bulk-Vorregistrierung während dem Upload von der REACh-IT der EHCA als fehlerhaft zurückgewiesen wird.

Das auf der Homepage der EHCA veröffentlichte XML-Schema ist auch nicht in allen Details korrekt. Hält man sich an dieses Schema, kann ebenfalls beim Upload eine Zurückweisung erfolgen.

Aufgrund von anderen Vorgaben der ECHA (z.B. kurzfristige Änderungen in Bezug auf den Only Representative), wird die Mehrheit der Produzenten die Masse der Produkte erst ab September vorregistrieren.

Kleine und mittelständische Firmen mit nur wenigen Produkten für die Vorregistrierung sollten deshalb ihre Produkte über die Homepage der ECHA einzeln so schnell wie möglich vorregistrieren!

Die Entwicklung der Software der Firma REAChLink in Bezug auf das SIEF-Management liegt im Zeitplan.

Aber viele Dinge sind auch noch unklar, z.B. die Kommunikation entlang der Lieferkette (hier gibt es selbst innerhalb der verschiedenen Arbeitsgruppen von CEFIC unterschiedliche Meinungen), die Verwendung des Vier-Descriptoren-Modells oder die Erstellung der Expositionsszenarien und Sicherheitsdatenblätter.

CEFIC ist in Kontakt mit der Agency und weist auf weitere andere kritische Punkte hin, z.B. die Nichtverwendbarkeit der Liste der Pre-SIEFs durch falsche Adressen und Testadressen, welche schon im REACh-IT System der ECHA existieren.

Aber unter anderem aufgrund des Zeitdrucks wird die Agency nicht alle Probleme abstellen können.

Da die Agency aber in Presseveröffentlichungen die Anzahl der fehlerhaften Dossiers der Industrie herausstellt, selbst aber schlechte Arbeit leistet, besteht seitens der Produzenten eine große Unzufriedenheit mit der aktuellen Situation bei der Agency.
Quelle: PENTA Ticker – Klaus Mussauer – Aschaffenburg

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Fragen zur Liefersicherheit

Im Dezember 2006 haben das EU-Parlament und der EU-Ministerrat die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACh) verabschiedet.
Sie wurde als Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 18.12.2006 im Amtsblatt vom 30.12.2006 veröffentlicht und ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten.

Insbesondere im Hinblick auf die Pflicht zur Registrierung von Stoffen fragen sich viele Verwender – so wahrscheinlich auch Sie – wie es um die künftige Liefersicherheit der von uns vertriebenen Stoffe und Zubereitungen bestellt ist.

Dazu können wir heute folgende Antworten geben:

Soweit Sie von uns Stoffe und Zubereitungen erhalten, die in großen Tonnagen von mehr als 1.000 Tonnen pro Jahr und Hersteller oder Importeur hergestellt werden, werden diese Stoffe und Zubereitungen mit größter Wahrscheinlichkeit weiter geliefert werden können.
Denn die Kosten der Registrierung sind zwar außerordentlich hoch, doch können sie auf sehr hohe Mengen verteilt werden und das auch über mehrere Jahre. Denn Stoffe und Zubereitungen, die in Großmengen produziert werden, haben einen entsprechend sicheren Absatzmarkt und sind auch bei den gewerblichen Verwendern nicht einfach zu ersetzen.

Soweit wir Ihnen Stoffe liefern, die in Mengen von über 100 Tonnen pro Jahr und Hersteller oder Importeur produziert oder importiert werden, sind wir ebenfalls überzeugt, weiterhin liefern zu können.
Denn wenn auch die Weitergabe der verhältnismäßig hohen Registrierungskosten nicht einfach sein wird, so werden sie sich dennoch auf beträchtliche Mengen verteilen lassen und das über einen längeren Zeitraum. Denn diese Stoffe und Zubereitungen im Mengenband von 100 bis 1.000 Tonnen werden auch erst binnen sechs Jahren registriert werden müssen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Frage, mit wie vielen anderen Registrierungspflichtigen die Kosten geteilt werden können. Das ist eine Frage der Konsortialbildung, die sich erst beantworten lässt nach Ablauf der Vorregistrierungsfrist Ende November 2008. Doch wir sind zuversichtlich.

Schwieriger ist die Vorhersage zur Liefersicherheit der Stoffe im sog. kleinen Mengenband von 1 bis 100 Tonnen – Stoffe und Zubereitungen, die wir als Spezialitäten im Gegensatz zu Commodities bezeichnen.
Die Kosten für die Registrierung dieser Stoffe, insbesondere im Bereich von 10 bis 100 Tonnen, werden verhältnismäßig sehr hoch sein und bei Weitergabe an die Kunden nicht durchweg getragen werden können.

Wenn dann die Nachfrage nach solchen Stoffen nachlässt, weil einige Kunden auf deren Weiterverwendung verzichten, wird die ökonomische Schere eng. Doch gibt es vor allem zwei wichtige Gesichtspunkte, die uns zuversichtlich stimmen.

  • Zum einen sind all diese Stoffe und Zubereitungen (bzw. die Bestandteile der Zubereitungen) erst binnen elf Jahren zu registrieren.
  • Zum anderen werden wir mit unseren Lieferanten sicherlich alle Möglichkeiten der Konsortialbildung und damit der Kostenreduzierung sorgfältig prüfen.

Konkretere Aussagen zur künftigen Liefersicherheit des einen oder anderen Produktes können wir machen, sobald wir die Ergebnisse der Vorregistrierung haben. Die Vorregistrierung hat den Zweck, die Zusammenarbeit der Hersteller und Importeure jeweils ein- und desselben Stoffes zu fördern nach dem Prinzip
„ein Stoff, eine Registrierung“.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen eine Basis für die weitere Zusammenarbeit in Hinblick auf unsere Produkte gegeben zu haben. Sollten die generellen Aussagen spezifiziert werden müssen in Hinblick auf einzelne Stoffe/Zubereitungen, so lassen Sie uns das bitte wissen. Wir werden dann gerne versuchen, eine genauere Aussage zu machen.

Sie und wir dürfen aber auch nicht übersehen, dass im Rahmen der Registrierung der Stoffe und Zubereitungen (bzw. deren Bestandteile) die Verwendungen und die Expositionsbedingungen berücksichtigt werden müssen.
Wir werden daher voraussichtlich Ende diesen/Anfang nächsten Jahres nochmals auf Sie zukommen – möglicherweise mit einem Fragebogen, mittels dessen wir Ihre spezifischen Verwendungen und die dabei zu berücksichtigenden Expositionen erfragen, eventuell aber auch mit der Bitte, dass Sie sich an der Übermittlung entsprechender Informationen im Rahmen einer web-basierten Lösung beteiligen. Sollten Sie sich mit dieser Thematik bereits näher beschäftigen wollen, senden wir Ihnen den vorgesehenen Fragebogen bereits auch gerne jetzt zu.

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Internetportal

Seitens der Chemischen Industrie wird bis Ende Januar 2008 unter der Federführung der BASF ein Internetportal realisiert, über das die Produzenten und Importeure der zu registrierenden Stoffe die SIEFs bzw. Konsortien bilden sollen.

Ziel dieser Maßnahme ist es, dass möglichst schnell alle Produzenten und Importeure eines Stoffes ihre vorhandenen Datenbestände hinsichtlich Gefahrenpotentialen, Studien etc. abgleichen und entsprechende Informationen für die zu registrierenden Expositionsszenarien erstellen können. Sämtliche Fragebögen, die bis heute in verschiedenen Versionen vorlagen, sind weitestgehend verworfen worden!

Weiterhin ist davon auszugehen, dass zunächst alle Stoffe in die Vorregistrierung gehen werden und somit die Verfügbarkeit von Produkten und Komponenten für Zubereitungen gewährleistet sein wird. Daher werden wir den bisher geplanten Weg, alle Vorlieferanten bezüglich der (Vor-) Registrierung per Rundschreiben zu befragen, nicht weiterverfolgen! Die zu erwartende Anzahl von detaillierten Antworten, um einen aussagefähigen Datenpool für eine erste Kundeninformation aufzubauen, wird aller Wahrscheinlichkeit nicht erreicht werden.

Was die Bereitstellung von Daten bezüglich Registrierung von Stoffen und auch Expositionsszenarien durch die Industrie angeht, sind wir bemüht, hier schnellstmöglich weitere Informationen zu bekommen. Sobald diese Daten vorliegen, werden wir versuchen, diese maschinell in die Dateien unserer Warenwirtschaft einzubinden, um dann unseren Kunden, wie geplant über ein Internetportal, die entsprechenden Informationen bereitzustellen.

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