Biozid-Produkte kommen bei der Bekämpfung von Organismen zum Einsatz, die für die Gesundheit von Mensch und Tier schädlich sind sowie natürliche oder gefertigte Materialien schädigen können. Schadorganismen sind zum Beispiel Insekten, Bakterien, Pilze, Nagetiere, Muscheln, Algen oder Viren. Die vielfältigen Einsatzbereiche von Biozid-Produkten werden in vier Hauptgruppen und 22 Untergruppen (Produktarten) gemäß Anhang V der Biozid-Verordnung unterteilt:
Hauptgruppe 1: Desinfektionsmittel: Produktart 1: Menschliche Hygiene Produktart 2: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind. Produktart 3: Hygiene im Veterinärbereich Produktart 4: Lebens- und Futtermittelbereich Produktart 5: Trinkwasser
Hauptgruppe 2: Schutzmittel: Produktart 6: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung (Topf-Konservierungsmittel) Produktart 7: Beschichtungsschutzmittel Produktart 8: Holzschutzmittel Produktart 9: Schutzmittel für Fasern, Leder, Gummi und polymerisierte Materialien Produktart 10: Schutzmittel für Baumaterialien Produktart 11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen Produktart 12: Schleimbekämpfungsmittel Produktart 13: Schutzmittel für Bearbeitungs- und Schneideflüssigkeiten
Hauptgruppe 3: Schädlingsbekämpfungsmittel: Produktart 14: Rodentizide (Nagetierbekämpfungsmittel) Produktart 15: Avizide (Vogelbekämpfungsmittel) Produktart 16: Bekämpfungsmittel gegen Mollusken und Würmer sowie Produkte gegen andere Wirbellose (unter anderem Schneckenbekämpfungsmittel) Produktart 17: Fischbekämpfungsmittel Produktart 18: Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden (zum Beispiel Insekten, Spinnentiere und Schalentiere) Produktart 19: Repellentien und Lockmittel (Vergrämungsmittel) Produktart 20: Produkte gegen sonstige Wirbeltiere
Hauptgruppe 4: Sonstige Biozid-Produkte: Produktart 21: Antifouling-Produkte Produktart 22: Flüssigkeiten für Einbalsamierung und Taxidermie (Tierpräparation)
Mit der EU-Verordnung Nr. 528/2012, die am 1. September 2013 in Kraft getreten ist, werden die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozid-Produkten geregelt. Sie sorgt dafür, dass Biozid-Produkte der oben genannten Produktarten zugelassen sein müssen, damit sie weiterhin verwendet werden dürfen. Daraus kann sich für Kunden von Hanke+Seidel ergeben, dass Wirkstoffe und Produkte für bestimmte Anwendungen nicht mehr zur Verfügung stehen. Wir informieren unsere Partner gerne darüber, welche Zulassungsprozesse für sie relevant sind und für welche von ihnen eingesetzten Biozid-Produkte noch keine Zulassung vorliegt. Unsere Experten beraten und unterstützen auch bei Produktumstellungen.