Responsible Care

Responsible Care

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Jahresbericht ResponsibleCare - PDF
Annual Report ResponsibleCare - PDF
Ende 1996 haben die im Verband Chemiehandel zusammengeschlossenen Chemiehandelsuntemehmen die Teilnahme an der weltweiten Responsible Care-Initiative der chemischen Industrie beschlossen.
Den Namen der Initiative und des entsprechenden Programms [3] haben sie verdeutlicht durch den Zusatz, Verantwortliches Handeln im Chemiehandel".
Was heißt "Responsible Care - Verantwortliches Handeln im Chemiehandel"?
Es heißt: sich um sein gesamtes Handeln und um all seine Produkte kümmern im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen und den herkömmlichen Pflichten eines ordentlichen Kaufmanns, aber auch noch weit über diese Anforderungen und Pflichten hinaus im Interesse einer zukunftsverträglichen Entwicklung.
Das bedeutet im einzelnen:
Produktverantwortung; sie wird zutreffend umschrieben mit dem Schlagwort: von der Wiege bis zur Bahre.
Der Chemiehändler übernimmt Mitverantwortung für seine Produkte schon in Hinblick auf die vorgelagerte Herstellung. Er trägt Sorge dafür, daß die Produkte nach weltweit anerkannten Sicherheits und/oder Umweltschutzstandards hergestellt werden.
Ist eine Einflußnahme nicht möglich, so nimmt der Chemiehändler solche Produkte, die nicht den genannten Standards entsprechen, aus seinem Programm. Er bietet auch nur Produkte an, die nach aktuellem Wissen sicher transportiert, verwendet und entsorgt werden können.
Dem Verwender seiner Produkte ist er Beratungspartner noch lange nach Erfüllung des Liefergeschäfts. So arbeitet er an der Lösung von Problemen der Entsorgung oder Wiederverwendung mit. Die spezifischen Erkenntnisse gibt er an den Produkthersteller zurück und schließt so die Informationskette von der Entwicklung bis zum Endverbleib.
Anlagensicherheit; der Chemiehändler setzt sich systematisch und umfassend mit allen Aspekten auseinander, die den sicheren Umgang insbesondere in seinen Lager- und Umschlagsanlagen betreffen.
Er sammelt alle verfügbaren produktbezogenen Informationen und stellt sie in Sicherheitsdatenblätter ein. Er erarbeitet auf der Basis dieser Stoffinformationen Gefahrenabwehrpläne, stimmt sie mit Fachbehörden ab und veröffentlicht sie betriebsintern; im Bedarfsfall gibt er sie auch der Öffentlichkeit bekannt.
Seine Erfahrungen und Erkenntnisse überprüft er kontinuierlich im Austausch mit vergleichbaren Betrieben sowie mit Lieferanten- und Kundenkreisen.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz; ein umfassendes Arbeitsschutzkonzept, das Arbeitsorganisation und Sicherheitstechnik einschließt, stellt für die Mitarbeiter die Unfallverhütung und den vorbeugenden Gesundheitsschutz sicher.
Expositionen gegenüber Gefahrstoffen werden ausgeschlossen (z. B. durch geschlossene Systeme) oder soweit das technisch nicht machbar ist auf gesundheitlich unbedenkliche Werte begrenzt, die überwacht und deren weitere Herabsetzung ständig angestrebt wird.>
Umweltschutz; die gesetzlichen Anforderungen an die Betriebe zum Schutz der Luft und der Atmosphäre, zum Schutz der Gewässer und des Bodens sowie zur Schonung der natürlichen Rohstofftessourcen und damit die Anforderungen an eine moderne Kreislaufwirtschaft werden vorausschauend umgesetzt.
Verbleibende Freiräume vor allem im Bereich der Kreislaufwirtschaft werden innovativ zum Vorteil eines ganzheitlichen Umweltschutzes ausgelotet und genutzt.
Transportsicherheit; die Risiken beim Be- und Entladen, Umschlagen und Befördern von Chemikalien werden immer wieder aufs Neue bewertet.
Sie werden beherrscht durch strenge Einhaltung der Vorschriften, die gleichwohl Verbesserungen durch Eigeninitiativen nicht ausschließen. Die Aus- und Weiterbildung aller Beteiligten wird ständig gefördert.
Dialog - Information der Öffentlichkeit; durch offenen, kritischen Dialog zwischen dem Chemiehandel und seinen Mitarbeitern einerseits, den Kunden, Verbrauchern, Nachbarn und dem gesamten gesellschaftlichen Umfeld andererseits soll Vertrauen geschaffen werden.
Im Rahmen dessen ist das Verständnis für die Tätigkeit und Funktion des Chemiehandels zu fördern.
Welche grundsätzlichen Ziele werden verfolgt?
Die Konferenz für Umwelt und Entwicklung, 1992 in Rio de Janeiro von der UN-Umweltorganisation UNEP durchgeführt, hat das Leitbild einer nachhaltig zukunftsverträglichen Entwicklung -,,sustainable development" als gemeinsames Ziel der Völkergemeinschaft geprägt.
Diesem Leitbild sieht sich die weltweite Responsible Care-Initiative der chemischen Industrie und auch der deutsche Chemiehandel verpflichtet.
Mit seinem Programm des Verantwortlichen Handelns im Chemiehandel will er seinen Beitrag leisten. Denn er stimmt der Einschätzung der UNEP zu, daß Umwelt- und Entwicklungsprobleme vielfach globaler Natur sind und Problemlösungen das verantwortliche Handeln aller Beteiligter verlangen.
Wie werden die Ziele verfolgt?
Chemiehandelsunternehmen, die sich an der Initiative beteiligen, unterzeichnen eine Teilnahmeerklärung und bestellen einen Responsible Care-Beauftragten. Dieser organisiert unverzüglich in allen Unternehmensbereichen die Durchführung der Grundregeln des Programms und wird damit zugleich Ansprechpartner für alle Abteilungen und Mitarbeiter, sowie der Öffentlichkeit für das verantwortliche Handeln in Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzfragen. Er setzt sich nicht an die Stelle der verantwortlichen Fachleute, sondern bringt in deren Verantwortungsbereich die Forderungen aus dem Responsible Care-Programm ein.
Inhaltlich verpflichtet der erste Punkt der von der Geschäftsleitung zu unterzeichnenden Teilnahmeerklärung, die "Leitlinien des Chemiehandels zum sicheren Umgang mit Chemikalien, deren Vermarktung sowie zur Unterrichtung der Öffentlichkeit" 4 umzusetzen.
Diese Leitlinien verpflichten auf der Grundlage des geltenden Rechts zur Produktverantwortung, zur Anlagensicherheit, zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz, zum Umweltschutz und zur Transportsicherheit sowie zur Information der Öffentlichkeit. Darüber hinaus verpflichten sich die Unternehmen mit der Teilnahmeerklärung für das RC-Programm:
  • ihre Tätigkeit regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie dem Grundsatz der stetigen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes entspricht;
  • sicherzustellen, daß ihre Aktivitäten kein unannehmbar hohes Risiko für Arbeitnehmer, Fremdfirmen, Kunden, die Öffentlichkeit oder die Umwelt darstellen;
  • bei den Mitarbeitern das Bewußtsein für die Belange der Öffentlichkeit zu schärfen;
  • einen offenen Dialog mit der Öffentlichkeit nach individuellen Möglichkeiten und nach besten Kräften zu betreiben;
  • die Kunden über die Umweltaspekte in Zusammenhang mit der Handhabung, Verwendung und Endlagerung der Produkte in angemessener Weise zu beraten;
  • Vorkehrungen dafür zu treffen, daß auf dem Betriebsgelände tätige Vertragspartner die gleichen Normen anwenden wie der Betrieb selbst;
  • eine den Möglichkeiten entsprechende Organisation für Notfallmaßnahmen aufzubauen und zu unterhalten;durch Schulungen zu gewährleisten, daß die Mitarbeiter sich ihrer Pflichten bewußt sind und verantwortliches Handeln im Sinne des Programmes unterstützen;
  • zu dokumentieren, daß die eingegangenen Verpflichtungen bezüglich des Schutzes der Gesundheit, der Sicherheit und der Umwelt als Teil der Geschäftsstrategie verstanden werden;
  • den Prozeß der kontinuierlichen Verbesserung durch unabhängige, externe Gutachter prüfen~zu lassen.
Der Verband Chemiehandel prüft die Teilnahmeerklärung des Unternehmens und die Bestellung des Responsible Care- Beauftragten auf Übereinstimmung mit den im Programm niedergelegten Vorgaben. In der Regel bestätigt er sodann die Teilnahme des Unternehmens am Programm und vergibt damit die Berechtigung zur Nutzung des Logos.
Das Responsible Care-Logo bringt zum Ausdruck, daß das Unternehmen Mitglied der weltweiten Responsible Care-Initiative ist und die entsprechenden Pflichten eingegangen ist.
Wie wird die Einhaltung des Programms kontrolliert?
Der Responsible Care-Beauftragte hat innerhalb von drei Monaten ein Dokument zur Selbsteinschätzung des Unternehmens zu erstellen. Das soll die Schwachstellen verdeutlichen, bei denen im Unternehmen Handlungs- und Verbesserungsbedarf in den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz gesehen wird.
Dieses Dokument wird von einem unabhängigen sachverständigen Dritten auf Übereinstimmung mit den Grundgedanken des Programms sowie auf Plausibilität überprüft. Werden Beanstandungen ausgesprochen, so müssen diese im Unternehmen ausgeräumt werden. Widrigenfalls wird die Teilnahme am Programm widerrufen.
Der Responsible Care-Beauftragte erstellt sodann auf der Basis der vom unabhängigen, sachverständigen Dritten bestätigten Selbsteinschätzung einen Dreijahresplan. In ihm wird festgelegt, welche Maßnahmen das Unternehmen ergreifen will, um bestehende Defizite zu beheben. Der Plan ist mit der Geschäftsleitung abzustimmen und dem unabhängigen sachverständigen Dritten vorzulegen, der erneut eine Plausibilitätsprüfung vornimmt.
Nach drei Jahren prüft er im Unternehmen, ob die im Dreijahresplan selbst gesteckten Ziele erreicht wurden. Dabei berücksichtigt der Sachverständige jährliche Berichte zur Fortschreibung und ggf. Korrektur des Dreijahresplans.
Negative Ergebnisse können zum Widerruf der Teilnahme am Programm führen. Mit diesen Mechanismen ist gewährleistet, daß nur die Unternehmen am Responsible Care-Programm dauerhaft teilnehmen und das entsprechende Logo nutzen, die das spezifische Managementsystem erfolgreich praktizieren.
Wie und wann wird der Öffentlichkeit berichtet? Die Teilnehmer am Programm legen jährlich über den Verband Chemiehandel Rechenschaft ab über ihre Anstrengungen. Dazu sind quantifizierende Leistungsmerkmale - "indices of performance" - erarbeitet werden, die eine zusammenfassende Bewertung ermöglichen.
Der Jahresbericht wird erstmals im Frühjahr 1998 der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, insbesondere auch den Lieferanten und Kunden, den Nachbarn der Betriebe und den interessierten Behörden.